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Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. Geltungsumfang
    Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen an Kunden, mit denen kein besonderer, schriftlicher, Liefervertrag besteht. Regelungen in schriftlichen Verträgen zwischen uns und unseren Vertragspartnern gelten vorrangig vor entsprechenden Einzelregelungen dieser AGB's. Abweichende Bedingungen unserer Vertragspartner sind für uns nur verbindlich, wenn wir ihnen schriftlich vor Abschluß des Geschäftes zugestimmt haben. Dies gilt besonders für Einkaufsbedingungen jeglicher Art. Insbesondere gelten unsere Bedingungen auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen, unabhängig davon, ob die Bestellung schriftlich, mündlich oder in einer anderen Weise erfolgt ist.

  2. Angebote, Lieferfristen und Rücktrittsrecht
    2.1Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Abgelieferte Arbeitsmuster gelten als Durchschnittsmuster. Ein Auftrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch uns bzw. Versendung der Ware oder Beginn der Arbeiten zustande.
    2.2Angebotene Liefertermine sind unverbindlich. Ist eine Frist verbindlich vereinbart. so verlängert sie sich angemessen bei vorliegen höherer Gewalt (z. B.Verkehrsstockungen und Behinderungen, Mangel an Transportmitteln, Wetterunbilde, Streik, Krieg usw.) und anderen unabwendbaren Ereignissen. Sollten derartige Ereignisse die Ausführung des Auftrages als unmöglich erweisen, sind wir darüber hinaus berechtigt, nach entsprechender Ankündigung vom Auftrag zurückzutreten, ohne dass daraus Schadensersatzansprüche des Vertragspartners geltend gemacht werden können.
    2.3Bei verspäteter Lieferung sind Schadensersatzansprüche jeder Art, außer für die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Der Vertragspartner hat das Recht zum Rücktritt bei fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist.
    2.4Teillieferungen sind zulässig.

  3. Lieferung und Gefahrenübergang
    3.1Lieferungen erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr unseres Vertragspartners. Die Gefahr geht in jedem Fall mit der Absendung bzw. der Übergabe an den Frachtführer auf unseren Vertragspartner über. Dies gilt auch bei Lieferung frei Haus.
    3.2Eine Haftung für Transportschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Unabhängig davon versichern wir die Lieferungen gegen etwaige Transportschäden auf Wunsch des Vertragspartners und zu dessen Lasten. Eingetretene Transportschäden sind unverzüglich bei dem Frachtführer zu reklamieren und uns anzuzeigen. Bei erkennbarer Beschädigung der äußeren Verpackung hat die Warenannahme nur unter Vorbehalt zu erfolgen.

  4. Preise
    4.1Grundlage der Berechnung sind unsere am Tag der Lieferung bzw. Leistung gültigen Preislisten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    4.2Alle Preise gelten ab Betriebsstätte ohne Verpackung, Fracht, Zölle, Versicherungen und sonstiger Nebenkosten, Etwaige Rücksendungen des Verpackungsmaterials gehen zu Lasten des Käufers.
    4.3Stellt sich bei der Bearbeitung das Materials des Vertragspartners heraus, dass sich dieses nicht in dem unserem Angebot zu Grunde gelegten Zustand befindet, sind wir zur Berechnung der uns hierdurch entstehenden Mehrkosten berechtigt.
    4.4Notwendige Veränderungen unserer eigenen Kalkulation berechtigen uns zur Abänderung der Angebotspreise, insbesondere wenn sich von uns nicht zu vertretende Preiserhöhungen von Materialien, Löhnen oder sonstigen Kostenfaktoren zwischen Angebotsabgabe, Vertragsschluss; und Lieferung ergeben.
    4.5Bei längerfristigen Aufträgen sind wir berechtigt, monatliche Zwischenrechnungen zu stellen.

  5. Zahlungen
    5.1Rechnungen sind in Übereinstimmung mit den auf unseren Rechnungen angegebenen Zahlungszielen zu begleichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig.
    5.2Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Eine eventuelle Annahme erfolgt nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Diskontkosten sowie Wechselsteuern trägt der Vertragspartner. Diese Kosten sind uns gemeinsam mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten. Für weitergehende Verpflichtungen aus Wechselzahlungen übernehmen wir keine Gewähr.
    5.3Mit der Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels tritt im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten Verzug ein. Als Verzugszinsen berechnen wir mindestens 5% über dem jeweils aktuellen Lombardtsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer.
    5.4Aufrechnung von Zahlungsansprüchen kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen erfolgen.
    5.5Wir sind zur Verweigerung einer Vorleistungspflicht berechtigt, wenn sich die für die Beurteilung der Kreditfähigkeit wesentlichen Tatsachen beim Vertragspartner seit Vertragsabschluß nicht nur unwesentlich verschlechtert haben oder wenn der Vertragspartner uns gegenüber in Zahlungsverzug ist. Unter diesen Voraussetzungen sind wir auch zur Rücknahme unserer Lieferung ohne Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    5.6Ansprüche des Vertragspartners dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht an Dritte abgetreten werden.

  6. Gewährleistung
    6.1Mängel an unserer Leistung müssen uns unverzüglich mitgeteilt werden, offen-sichtliche Mängel spätestens innerhalb einer Woche nach Lieferung. Andernfalls werden wir von jeder Gewährleistung frei.
    6.2Zur Überprüfung und für eventuelle Wiederholung von Aufträgen ist der Vertragspartner verpflichtet, das Originalmaterial vor unserer Endkontrolle und eigener Überprüfung der Leistung nicht zu vernichten oder zur Vernichtung freizugeben. Für notwendige Wiederholungen muss uns der Vertragspartner das Originalmaterial wiederholt zur Verfügung stellen.
    6.3Bei mangelhafter Leistung steht dem Vertragspartner das Recht zu, Nachbesserung oder Ersatzleistung, -Lieferung zu verlangen.
    6.4Für den Fall, dass die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl schlägt, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
    6.5Schadensersatzansprüche aus jedem Rechtsgrund kann der Vertragspartner nur geltend machen, wenn der Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht oder wesentliche, zugesicherte Eigenschaften der gelieferten Ware fehlen.
    6.6Angaben zu gelieferten Geräten sind Katalogen, Prospekten und Preislisten der Hersteller entnommen und stellen lediglich Beschreibungen und Richtwerte dar, eventuelle Übernahmefehler sind IPC nicht anzulasten. Handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Die Zusicherung besonderer Eigenschaften bedarf in jedem Einzelfall der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
    6.7Technische Mängel an Geräten verjähren in jedem Falle 6 Monate nach Lieferung und Aufstellung beim Endanwender.
    6.8Die infolge berechtigter Mängelrügen entstehenden Kosten für Transport, Arbeit und Material tragen wir.
    6.9Die im Zuge der Mängelbeseitigung ersetzten oder ausgetauschten Teile werden unser Eigentum.
    6.10Für gebrauchte Geräte / Teile ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
    6.11Der Anspruch auf Gewährleistung entfällt wenn mitgelieferte oder bei der Ein- weisung übermittelte Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht beachtet, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder falsche Verbrauchsmaterialien verwendet werden. Ebenso bei unsachgemäßer Handhabung oder grober Fahrlässigkeit.

  7. Eigentumsvorbehalt
    7.1Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Tilgung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung oder sonstigem Rechtsgrund zwischen uns und dem Vertragspartner vor. Dieser Vorbehalt dauert bei erfüllungshalber Hingabe von Wechseln bis zu deren Einlösung durch die Vertragspartner, bei Schecks bis zum Wegfall des banküblichen Eingangsvorbehaltes nach Einlösung, bei Lastschrift- oder Abbuchungsverfahren bis zum Wegfall des Widerrufrechts des Schuldners an. Dies gilt bei anderen Zahlungsarten unter ähnlichen Vorbehalten entsprechend.
    7.2Der Vertragspartner ist zur Verfügung über die Lieferung nur im Rahmen des üblichen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns betriebenen Geschäftsverkehrs berechtigt, nicht jedoch zu Verpfändungen, Sicherheitsübereignungen oder Bestellungen sonstiger dinglicher Rechte Dritter.
    7.3Der Besteller tritt schon jetzt seinen Anspruch auf die Gegenleistung aus der Weiterveräußerung mit oder ohne Be- oder Verarbeitung zur Sicherheit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche an uns ab. Wird unsere Lieferung mit Gegenständen anderer Eigentumsvorbehaltslieferanten verbunden, vermischt oder verarbeitet bezieht sich die Abtretung nur auf den anteiligen Wert unserer Lieferungen im Verhältnis zum Wert der Lieferung anderer Eigentumsvorbehaltslieferanten.
    7.4Wird die gelieferte Ware durch Verbindung, Vormischung. Verarbeitung oder ähnliches Bestandteil beweglicher Sachen, so werden wir Miteigentümer dieser Sachen im Verhältnis des Wertes unserer Lieferung zum Wert der neuen Sachen. Der Besteller ist zur sorgfältigen Verwahrung dieser Sachen für uns verpflichtet und hat auf Verlangen diese besonders zu lagern, zu kennzeichnen und herauszugeben. Er darf hierüber nur wie über eine unserer Eigentumsvorbehaltswaren verfügen.
    7.5Auf Verlangen hat der Vertragspartner sämtliche Auskünfte zu erteilen und sämtliche Unterlagen herauszugeben, die für die Verfolgung der im voraus abgetretenen Ansprüche aus der Weiterveräußerung, Verarbeitung, Verbindung oder sonstigen Vorgänge notwendig oder nützlich sind. Er ist ferner verpflichtet, auf Verlangen die Abtretung dem Drittschuldner anzuzeigen.
    7.6Der Vertragspartner ist zur Einziehung der Forderungen für uns nur so lange ermächtigt, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber pünktlich und im Übrigen auch Dritten gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.
    7.7Wir sind jedoch berechtigt, diese Ermächtigung jederzeit zu widerrufen, den Dritten von der Abtretung zu benachrichtigen und selbst die Einziehung der Forderung vorzunehmen.
    7.8Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich Zugriffe dritter Personen auf die genannten Sachen und Rechte anzuzeigen. Er hat die Sachen auf seine Kosten gegen Feuer- und Diebstahlgefahr "für eigene und fremde Rechnung" zu versichern und den Abschluss der Versicherung auf Verlangen jederzeit nachzuweisen. Der Vertragspartner tritt seine Ansprüche auf Versicherungsleistung gegenüber der Versicherungsgesellschaft hiermit an uns ab.
    7.9Übersteigt der Realisierungswert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderung an den Vertragspartner insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

  8. Besondere Pflichten des Vertragspartners
    8.1Der Vertragspartner übernimmt die Haftung dafür, dass wir mit der Auftragsdurchführung keine Rechte Dritter (insbesondere Eigentums-, Urheber- und Vervielfältigungsrechte) verletzen.
    8.2Werden wir trotzdem von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehörendes Schutzrecht auf Unterlassung, Schadenersatz oder sonst in Anspruch genommen, sind wir unter Ausschluss aller Schadensansprüche des Vertragspartners berechtigt, die Herstellung und Lieferung einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen. Für einen unmittelbaren und mittelbaren Schaden, der uns aus der Verletzung etwaiger Schutzrechte und aus der Geltendmachung etwaiger Schutzrechte überhaupt erwächst, hat der Vertragspartner Ersatz zu leisten.
    8.3Der Vertragspartner muss unsere Lieferung unverzüglich überprüfen und unmittelbar danach das Originalmaterial zur Vernichtung durch uns freigeben oder es wieder übernehmen. Werden Freigabe oder Rücknahme verzögert, sind wir berechtigt, das Material auf Kosten des Vertragspartners einzulagern.

  9. Schlussbestimmungen
    9.1Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist unser Firmensitz.
    9.2Für alle Streitigkeiten zwischen uns und unseren Vertragspartnern (Vollkaufleuten) ist der Betriebssitz als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
    9.3Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, das jegliche Komunikation (Wort, Schrift, Bild, Mikrofilm, elektronische Daten wie Fax auf PC oder Mail etc. von uns in einem revisionsicheren Dokumenten-Management-System bei Bedarf gespeichert werden dürfen. Bei Rückfragen werden Reproduktionen dieser Informationen aus dem Dokumenten-Management-System von Seiten des Vertragspartners als rechtsverbindlich anerkannt.
    9.4Auch gegenüber gebietsfremden Bestellern gilt stets das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    9.5Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    9.6Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
Stand: 01.01.1998
Letzte Änderung: 01.01.2002
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